Organe

Die Bayer Beistandskasse hat folgende Organe:

  • Mitgliederversammlung:
    Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Kasse. Die ordentliche Sitzung findet innerhalb der ersten sechs Monate eines jeden Jahres statt.
  • Aufsichtsrat:
    Der Aufsichtsrat besteht aus 6 Mitgliedern. 2 Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt, 2 Mitglieder bestellt der Konzernbetriebsrat der Bayer AG und 2 Mitglieder bestellt die Bayer AG. Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben jeweils 2 Stellvertreter.
  • Vorstand:
    Der Vorstand besteht aus 4 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat auf Vorschlag der Bayer AG bestellt werden.
     

Organe der Bayer Beistandskasse


Eine namentliche Aufstellung der Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder enthält der Geschäftsbericht der Bayer Beistandskasse. » Downloads