Leistungen

Zu sehr günstigen Beiträgen kann ein Sterbegeld in Höhe von mindestens € 1.000 versichert werden. Durch sechs weitere Zusatzversicherungen über jeweils € 750 kann dieser Betrag beliebig auf bis zu € 5.500 erhöht werden. Diese Erhöhung ist zu jeder Zeit möglich.

Darüber hinaus erfolgt alle 3 Jahre eine Überschussverteilung an die Mitglieder, so dass sich der Sterbegeldanspruch um das sogenannte „Bonussterbegeld“ erhöht.

Die Zahlung des Sterbegeldes erfolgt an den Überbringer des Mitgliedsausweises und der Sterbeurkunde, es sei denn, das verstorbene Mitglied hat eine andere Person der Kasse gegenüber schriftlich als bezugsberechtigt erklärt. Bei Zweifel an der Bezugsberechtigung erfolgt die Auszahlung an denjenigen, der die Bestattungskosten getragen hat.