Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der Bayer Beistandskasse ist für MitarbeiterInnen und Pensionäre des Bayer-Konzerns sowie einigen nahestehenden Unternehmen freiwillig.

Bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres kann die Mitgliedschaft auf Antrag erworben werden.

Dies gilt auch für Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner von Mitgliedern. Kinder von Mitgliedern sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit versichert. Volljährige Kinder von Mitgliedern können die Mitgliedschaft bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres erwerben.

Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Eingang der schriftlichen Beitrittserklärung bei der Kasse.
Die Beiträge zur Sterbegeldversicherung werden ausschließlich durch die Mitglieder aufgebracht.

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