Mitgliedsbeitrag

Der monatliche Mitgliedsbeitrag richtet sich bis 20. Dezember 2012 nach dem Geschlecht des Mitglieds, dem Beitragsalter bei Begründung der Mitgliedschaft bzw. Abschluß einer Zusatzversicherung.

Nach Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Unisex-Tarif ab 01. April 2013 richtet sich der Mitgliedsbeitrag lediglich nach dem Beitragsalter bei Begründung der Mitgliedschaft bzw. Abschluß einer Zussatzversicherung.

Die Beitragszahlung beginnt mit der Begründung der Mitgliedschaft bzw. der Zusatzversicherung; sie endet mit Beendigung der Mitgliedschaft, spätestens mit Vollendung des 85. Lebensjahres.

Die Beiträge der Rentnerinnen und Rentner der Bayer AG oder nahestehender Unternehmen einschließlich der Beiträge für Partnerinnen und Partner werden im Abzugsverfahren von den Bezügen für den Fälligkeitsmonat einbehalten. Bei den übrigen Mitgliedern, bei denen die Einhaltung über die Bezüge nicht möglich ist, werden die Beiträge für das laufende Kalenderjahr vierteljährlich zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November von einem vom Mitglied zu benennenden Konto abgebucht.

Beitragsrechner