Beitragsrechner Altbestand

für bestehende Versicherungen und bereits bis zum 20. Dezember 2012 abgeschlossene Zusatzversicherungen

Bitte beachten Sie, dass gemäß § 2 der Satzung die Mitgliedschaft bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres begründet werden kann. Entsprechendes gilt für die Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner. Mitgliedsberechtigte Kinder von Mitgliedern können nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres die Mitgliedschaft erwerben.

Erhöhung der Versicherungssumme
Bei einer bereits bestehenden Versicherung haben Sie gemäß § 4 der Satzung die Möglichkeit, ebenfalls bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres Ihren derzeitigen Anspruch um jeweils € 750 in sechs Zusatzversicherungen zu erhöhen. Das versicherte Sterbegeld darf insgesamt € 5.500 nicht überschreiten.

Um diesen Beitrag wird Ihr bisher gezahlter Beitrag erhöht.