FAQ

  • Wer ist zum Erwerb der Mitgliedschaft berechtigt?
    Zum Erwerb der Mitgliedschaft sind Mitarbeiter und Leistungsempfänger einer Versorgungseinrichtung von Bayer sowie nahe stehender Unternehmen berechtigt. Entsprechendes gilt für die Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner (nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz) von Mitgliedern, bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres.
    Ebenfalls berechtigt sind volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
  • Wie werden die Beiträge zur Bayer Beistandskasse gezahlt?
    Die Beiträge werden für das laufende Kalenderjahr vierteljährlich zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November von einem vom Mitglied zu benennenden Konto abgebucht (Lastschrifteinzugsverfahren).
  • Wer bekommt die Leistungen aus meiner Sterbegeldversicherung bei der Beistandskasse?
    Die Zahlung des Sterbegeldes erfolgt an den Überbringer des Mitgliedsausweises und der Sterbeurkunde, es sei denn, das verstorbene Mitglied hat eine andere Person der Kasse gegenüber schriftlich als bezugsberechtigt erklärt. Bei Zweifel an der Bezugsberechtigung erfolgt die Auszahlung an denjenigen, der die Bestattungskosten getragen hat. Sie können ein Formular zur „Bezugsberechtigung“ unter Downloads ausdrucken.
  • Kann ich meine Mitgliedschaft in der Beistandskasse fortführen, wenn ich aus dem Arbeitsverhältnis ausscheide?
    Die Mitgliedschaft wird unverändert weitergeführt.
  • Erhalte ich eine Austrittsvergütung, wenn die Mitgliedschaft in der Beistandskasse endet?
    Sofern Sie mindestens 3 Jahre Mitglied der Beistandskasse gewesen sind, erhalten Sie eine Austrittsvergütung in Höhe von 95% der geschäftsplanmäßigen Deckungsrückstellung.
  • Wie kann ich meine Versicherungssumme bei der Beistandskasse erhöhen?
    Wenn Sie bzw. Ihr Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner eine bereits bestehende Versicherung erhöhen möchten, dann verwenden Sie hierzu bitte den Download Zusatzversicherung. Bitte kennzeichnen Sie die gewünschte Gesamthöhe Ihrer Sterbegeldversicherung. Bereits bestehende Versicherungen werden dann um, € 750 je Zusatzversicherung aufgestockt. Die Erhöhung Ihrer monatlichen Beitragszahlung können Sie unter Beitragsrechner für Erhöhung der Sterbegeldversicherung berechnen.
  • Wie melde ich eine Änderung meiner Anschrift / Bankverbindung?
    Die Änderungen müssen schriftlich erfolgen. Hierzu finden Sie unter den Downloads das Formular „Veränderungsanzeige“.
  • Was passiert mit der Mitgliedschaft meiner Ehepartnerin oder meines Ehepartners, wenn unsere Ehe geschieden wird?
    Bei einer Ehescheidung bleibt die Mitgliedschaft unverändert bestehen. Sie sollten uns jedoch schriftlich über die Scheidung informieren, damit wir unsere Versicherungsunterlagen entsprechend anpassen können. Mit Ihrem geschiedenen Ehepartner bzw. geschiedenen Ehepartnerin werden wir uns dann zwecks Übernahme der Beitragszahlung in Verbindung sezten.
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