Geschichte

Am 16. Mai 1923 war es, als sich 126 Angestellte der Farbenfabriken vorm. Friedrich Bayer & Co. – damals noch „Beamte“ genannt – im Leverkusener Fabrikkasino zu einer gut vorbereiteten Versammlung trafen. Ihr Zweck: Die Gründung einer eigenen Sterbekasse.

Nach knapp zweistündigen Beratungen war die „Sterbehilfskasse der Angestellten“ – die Vorläuferin der heutigen Beistandskasse – ins Leben gerufen.

Im Gründungsjahr gehörten der Kasse bereits 2.791 Mitglieder an. Eine stattliche Zahl!

Die Mitglieder wurden nicht enttäuscht; denn die Leistungen waren bemerkenswert.
So stand im Rechnungsabschluss für 1923, in dem 9 Sterbefälle zu verzeichnen waren, immerhin die astronomische Summe von 216 Billionen 450 Milliarden 604 Millionen 626 Tausend Mark – allerdings „Papiermark“, denn es herrschte Inflation. Nach heutigem Wert entsprach die Summe etwa € 1.500.

Schon bald danach wurde im Jahr 1925 die „Arbeiter-Sterbekasse“ in Leverkusen gegründet.

Diese Gründungen in 1923 und 1925 waren aus freiem Entschluss der Belegschaften und ihrer Betriebsräte entstanden und nach dem Prinzip der Solidarität und Selbsthilfe ausgerichtet.

Bis 1935 wurden die beiden Kassen nebeneinander geführt; sie erhoben ihre Beiträge über die Firma im Umlageverfahren.

Schon seit 1938 liefen die Bemühungen, aus der „Umlagekasse“ ein Versicherungsunternehmen zu machen, bei dem die Mitglieder einen Rechtsanspruch auf das Sterbegeld erlangen sollten. Dazu hätte die Kasse aber eine nach versicherungsmathematischen Grundsätzen errechnete Deckungsreserve haben müssen. Erst als die Firma einen einmaligen Zuschuss von umgerechnet € 555.000 bereitstellte, erteilte das Reichsaufsichtsamt für das Versicherungswesen am 6. August 1940 der Kasse die Erlaubnis.

Damit hatte die Kasse ihre noch heute gültige Geschäftsgrundlage gefunden. Von da ab zahlten die Mitglieder einen festen Monatsbeitrag. Das Sterbegeld wurde festgesetzt.

Durch die Geldentwertung ging das Kassenvermögen bis auf einen schmalen Rest verloren. Die Firma half mit Darlehen aus, damit die Sterbegelder ausgezahlt werden konnten. Nach der Währungsreform zum 21. Juni 1948 übernahm der Staat den Ausgleich der in schwierigen „Umstellungsrechnungen“ ermittelten Währungsverluste, die noch bis 1994 in den Bilanzen der Kasse als „Ausgleichsforderung“ zu Buch standen.

Angesichts der herrschenden Wohnungsnot, vielleicht auch beeinflusst durch die schmerzliche Erfahrung mit der Währungsreform, ging die Kasse in den 50er und 60er Jahren dazu über, ihr Deckungsvermögen durch den Bau von über 300 Wohnungen so wertbeständig wie möglich anzulegen. Mitte der 70er Jahre waren die Anlageaktivitäten geprägt durch die Auflage der ersten Wertpapier Spezialfonds. Mit einem Anteil von mehr als 50% der Kapitalanlagen dominieren die Fonds bis zum heutigen Tage das Anlagegeschäft. Mit der wachsenden Zahl der Mitglieder stieg dann auch das Vermögen der Kasse und es erhöhten sich vor allem aber auch ihre Leistungen.

War es z.B. bis Ende 1985 nur möglich, ein Sterbegeld in Höhe von rund € 750 zu versichern, so kann heute jedes Mitglied bis zum vollendeten 65. Lebensjahr diesen Betrag durch den Abschluss von fünf weiteren Zusatzversicherungen über jeweils € 750 auf bis zu € 4.500 erhöhen.

Damit ist auch den gewachsenen Erfordernissen an die individuelle soziale Absicherung Rechnung getragen. Mit der Umstellung auf neue Rechnungsgrundlagen in 1992 konnten die Beiträge der Mitglieder gesenkt und die Sterbegeldansprüche erhöht werden.

Die ab 1. Januar 1998 eingeführten Zusatzversicherungen 4 + 5 und die damit verbundenen erhöhten Beitragseinnahmen und gesteigerten Versicherungssummen machten die Bayer Beistandskasse zur größten Sterbekasse Deutschlands. Mit der Einführung des Euro zum 1. Januar 2002 wurden neue Versicherungs-summen und neue, noch günstigere Beiträge eingeführt. Zunächst war es möglich, eine Grundversicherung über € 1.000 abzuschließen und fünf weitere Zusatzversicherungen über je € 750, insgesamt konnte also ein Sterbegeld über € 4.750 versichert werden. Seit dem Jahr 2011 besteht sogar die Möglichkeit für Mitglieder bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres zum Abschluss einer sechsten Zusatzversicherung über € 750 unter Voraussetzung, dass das versicherte Sterbegeld dadurch insgesamt den Höchstbetrag von € 5.500 nicht überschreitet.

Aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Gleichbehandlung der Geschlechter und der zufolge es ab 21. Dezember 2012 keine Unterschiede mehr bei der Kalkulation von Prämien und Leistungen für Männer und Frauen geben sollte, bietet die Bayer Beistandskasse nach Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht  zu der von der Mitgliederversammlung verabschiedeten Satzungsänderung seit 01. April 2013 Unisex-Tarife für den weiteren Abschluss von Versicherungen für Mitglieder und für Neueintritte auch nach diesem Stichtag an.